AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche Trainingsangebote.

(2) Mit der Buchung eines Trainings erkennt der Teilnehmer diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die Teilnahme am Training ist nur mit einem altersentsprechend vollständigen Impfschutz des Hundes möglich. Bei Welpen gilt der jeweils empfohlene Impfstatus.

(2) Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen. Der Trainer ist berechtigt, einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu verlangen.

(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche für das Training relevanten Informationen, insbesondere über Krankheiten, Verletzungen, Allergien, Medikamente, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionsverhalten oder behördliche Auflagen, vor Trainingsbeginn vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind dem Trainer unverzüglich anzuzeigen.

(4) Läufige Hündinnen sowie Hunde mit ansteckenden Erkrankungen oder behördlich angeordneten Einschränkungen (z. B. Quarantäne) sind vor Trainingsbeginn anzugeben. Der Trainer behält sich vor, die Teilnahme am Training abzulehnen oder einen Ersatztermin anzubieten.

§ 3 Durchführung des Trainings

(1) Das Training findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei unzumutbaren Wetterverhältnissen oder aus sonstigen wichtigen Gründen behält sich der Trainer vor, den Termin zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart.

(2) Den Anweisungen des Trainers ist während des gesamten Trainings Folge zu leisten.

(3) Der Trainer ist berechtigt, Teilnehmer oder Hunde vom Training auszuschließen, sofern von ihnen eine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht oder sie den Trainingsablauf erheblich beeinträchtigen.

§ 4 Terminvereinbarung und Vergütung

(1) Termine gelten nach Terminvereinbarung und Eingang der vereinbarten Zahlung als verbindlich gebucht.

(2) Die vereinbarte Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, im Voraus oder spätestens zu Beginn der Trainingseinheit zu entrichten.

(3) Eine kostenfreie Terminabsage ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei einer späteren Absage, Nichterscheinen oder einem vorzeitigen Abbruch der Trainingseinheit besteht kein Anspruch auf Erstattung der vereinbarten Vergütung.

§ 5 Haftung

(1) Für sämtliche Schäden, die durch den teilnehmenden Hund verursacht werden, haftet ausschließlich der Hundehalter bzw. Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und seiner Hundehalterhaftpflichtversicherung.

(2) Die Teilnahme am Training sowie der Aufenthalt auf dem Trainingsgelände erfolgen auf eigene Gefahr.

(3) Begleitpersonen nehmen auf eigenes Risiko am Training teil.

(4) Der Trainer haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Trainer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Trainingserfolg

(1) Der Trainer schuldet keinen bestimmten Trainingserfolg.

(2) Der Erfolg des Trainings hängt maßgeblich von der konsequenten Mitarbeit des Teilnehmers sowie den individuellen Voraussetzungen des Hundes ab. Eine Erfolgsgarantie wird ausdrücklich nicht übernommen.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser ergänzenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(2) An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Mit der Buchung eines Trainings, spätestens jedoch mit der Teilnahme an der ersten Trainingseinheit, erkennt der Teilnehmer diese ergänzenden Geschäftsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
 
Ergänzung für den GassiService 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche Leistungen des GassiService.

(2) Mit der Beauftragung des GassiService erkennt der Hundehalter diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

§ 2 Voraussetzungen für die Betreuung

(1) Der Hundehalter versichert, dass für den zu betreuenden Hund eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht. Der GassiService ist berechtigt, einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu verlangen.

(2) Der Hundehalter bestätigt, dass der Hund gesund ist und keine ansteckenden Krankheiten oder Parasiten aufweist, welche eine Gefährdung für Menschen oder andere Tiere darstellen können.

(3) Der Hundehalter verpflichtet sich, sämtliche für die Betreuung relevanten Informationen, insbesondere über Krankheiten, Verletzungen, Allergien, Medikamente, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionsverhalten, Ängste oder behördliche Auflagen, vor Beginn der Betreuung vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind dem GassiService unverzüglich anzuzeigen.

(4) Läufige Hündinnen sowie Hunde, die an einer ansteckenden Erkrankung leiden oder unter behördlich angeordneten Einschränkungen (z. B. Quarantäne) stehen, sind vor Betreuungsbeginn ausdrücklich anzugeben. Der GassiService behält sich vor, die Betreuung in diesen Fällen abzulehnen.

§ 3 Ausrüstung des Hundes

(1) Der Hundehalter stellt dem GassiService eine geeignete und verkehrssichere Ausrüstung (Leine, Halsband, Geschirr oder vergleichbare Sicherungsmittel) zur Verfügung.

(2) Der GassiService übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Verlust oder gewöhnlichen Verschleiß der überlassenen Ausrüstung, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

§ 4 Durchführung des GassiService

(1) Die Dauer, der Umfang sowie die Art der Betreuung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

(2) Ein Freilauf des Hundes erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Hundehalters und nur dann, wenn der GassiService dies unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes, des Verhaltens sowie der örtlichen Gegebenheiten als verantwortbar ansieht.

(3) Der GassiService ist berechtigt, die vereinbarte Betreuung im Interesse des Hundes anzupassen, sofern außergewöhnliche Umstände (z. B. extreme Witterung, Verletzung, Erkrankung oder unvorhersehbare Gefahrenlagen) dies erforderlich machen.

§ 5 Haftung

(1) Für sämtliche Schäden, die durch den Hund gegenüber Dritten verursacht werden, haftet ausschließlich der Hundehalter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und seiner Hundehalterhaftpflichtversicherung.

(2) Der GassiService haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der GassiService nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 6 Schlüsselübergabe

(1) Sofern dem GassiService ein Haus-, Wohnungs- oder sonstiger Zugangsschlüssel überlassen wird, erfolgt dessen Verwahrung mit größtmöglicher Sorgfalt und ausschließlich zum Zweck der Durchführung der vereinbarten Betreuung.

(2) Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Schlüssels sowie hieraus entstehende Folgeschäden haftet der GassiService ausschließlich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

§ 7 Tierärztliche Versorgung im Notfall

(1) Ist während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung erforderlich und kann der Hundehalter nicht rechtzeitig erreicht werden, ist der GassiService berechtigt, im Interesse des Tieres einen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen.

(2) Sämtliche durch die tierärztliche Behandlung entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.

§ 8 Ausschluss der Betreuung

Der GassiService ist berechtigt, die Betreuung eines Hundes abzulehnen oder vorzeitig zu beenden, sofern von diesem eine erhebliche Gefahr für Menschen, andere Tiere oder den GassiService ausgeht oder der Hundehalter wesentliche Angaben verschwiegen hat.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser ergänzenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(2) An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

 

Ergänzung für die Maulkorbberatung 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche Leistungen im Bereich der Maulkorbberatung, Maulkorbanpassung und Maulkorbanfertigung.

(2) Mit der Beauftragung einer Maulkorbberatung erkennt der Kunde diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Die Maulkorbberatung umfasst die individuelle Beratung zur Auswahl eines geeigneten Maulkorbes sowie dessen fachgerechte Anpassung an die Anatomie des Hundes.

(2) Im Rahmen der Anpassung können unter anderem Formkorrekturen, Anpassungen der Riemen, der Verschlüsse sowie des Nasenpolsters vorgenommen werden, sofern dies technisch möglich und sinnvoll ist.

(3) Die Maulkorbanpassung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen Hundes und des vorgesehenen Einsatzzwecks.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Beratung relevanten Informationen, insbesondere zu Gesundheitszustand, Verhalten, bekannten Beißvorfällen, Ängsten oder Besonderheiten des Hundes, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

(2) Der Hund muss während der Beratung sicher führbar sein. Ist dies nicht gewährleistet, behält sich der Anbieter vor, die Beratung oder Anpassung abzubrechen oder abzulehnen.

§ 4 Anpassung und Anfertigung

(1) Anpassungen an vorhandenen Maulkörben erfolgen ausschließlich auf Wunsch und im Auftrag des Kunden.

(2) Durch das Erwärmen, Biegen oder den Umbau eines Maulkorbes können herstellerseitige Garantien oder Gewährleistungsansprüche entfallen. Hierüber ist sich der Kunde bewusst.

(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass jeder Maulkorb für jede Situation oder jeden Einsatzzweck geeignet ist. Die Auswahl erfolgt nach bestem fachlichen Ermessen.

§ 5 Nutzung des Maulkorbes

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Passform des Maulkorbes regelmäßig zu überprüfen, insbesondere bei Gewichtsveränderungen, Wachstum oder körperlichen Veränderungen des Hundes.

(2) Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Sitz sowie die sichere Verwendung des Maulkorbes liegt ausschließlich beim Hundehalter.

(3) Ein angepasster Maulkorb ersetzt weder eine verantwortungsbewusste Führung des Hundes noch ein entsprechendes Training.

§ 6 Haftung

(1) Der Anbieter haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Für Schäden, die durch den Hund verursacht werden, haftet ausschließlich der Hundehalter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

(3) Für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, eigenmächtige Veränderungen am Maulkorb oder einen nicht korrekt angelegten Maulkorb entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

§ 7 Vergütung

(1) Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar nach Abschluss der Beratung oder Anpassung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Bereits durchgeführte Beratungs- oder Anpassungsleistungen sind auch dann zu vergüten, wenn der Kunde sich anschließend gegen die Nutzung oder den Erwerb eines Maulkorbes entscheidet.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser ergänzenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(2) An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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